Der Funktion nach sind die Menschenrechte das Gottesgnadentum des 21. Jahrhunderts:
„Das Menschenrecht ist ein hohes, teures Gut. Das sieht man nicht zuletzt daran, dass seine Durchsetzung so manchen veritablen Krieg wert ist. Natürlich nur, wenn Armeen westlicher Staaten bzw. ihrer Bündnispartner irgendwo zuschlagen. Wenn andere Staaten Krieg führen oder führen lassen, dann ka nn der geschulte Blick hiesiger Beobachter in der Regel keinerlei Dienst an höheren Gütern entdecken. Das Naturrecht der Gattung Mensch bewährt sich also in dieser Hinsicht weniger als Verhinderung von größeren staatlichen Gewaltaktionen; es dient vielmehr als Scheidemarke zwischen rechtmäßiger und unrechtmäßiger, menschengemäßer und unmenschlicher staatlicher Gewaltanwendung. Und niemand macht sich etwas darüber vor, wie übel sich auch die Kriege, nach denen angeblich die Menschennatur ruft, für die Leute auswirken, die sie als zivile oder uniformierte Kriegsteilnehmer aushalten und nachher in den Trümmerlandschaften leben müssen. Das ist jedoch üblicherweise nicht Gegenstand der Einwände, die regelmäßig gegen die menschenrechtliche Rechtfertigung staatlicher Gewaltausübung laut werden. Bezweifelt wird vielmehr die Ehrlichkeit und Rechtmäßigkeit, mit der sich der eine oder andere politische Befehlshaber — nicht nur — für seine kriegerischen Unternehmungen auf das Menschenrecht beruft. Der Vorwurf des Missbrauchs des erhabenen Guts ertönt exakt so oft, wie es als Begründung gebraucht wird. Das lässt leider niemanden am Gehalt dieser abendländischen Errungenschaft zweifeln.“
(Quelle & MP3: http://doku.argudiss.de/?Kategorie=all#459 / Text: http://doku.argudiss.de/data/13_01/menschenrecht_l_0113_ank.pdf )